Rechtskreisübergreifende Förderung

Die Förderung junger Menschen ist zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen des SGB II, III, VIII (und XII) und den damit verbundenen Akteuren zersplittert. Dies führt häufig zu einer unzureichenden und nicht abgestimmten Förderung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Jugendberufsagenturen sind eine Form, die rechtskreisübergreifende Kooperation von Jugendhilfe und Arbeitsförderung zu verbessern. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch sehr stark von der qualitativen Ausgestaltung der Zusammenarbeit ab. Eine weitgehende Stärkung der Jugendhilfe auf allen Ebenen und des § 13 SGB VIII – sowohl rechtlich als auch praktisch – ist ein wesentlicher Beitrag, die Kooperation der Rechtskreise sowie die Förderung junger Menschen am Übergang Schule – Beruf zu verbessern. Das gilt auch für die Umsetzung des § 16h SGB II.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit möchte dazu beitragen, dass die Wächter‐ und Lobbyfunktion der Jugendhilfe für Jugendliche und junge Erwachsene stärker wahrgenommen wird und die Lebenssituation und der Förderbedarf von Jugendlichen im Übergang Schule – Beruf in den Fokus der Jugendhilfeplanung vor Ort gelangt.

Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

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Federführung:
Paritätischer Gesamtverband