Jugendsozialarbeit in der Jugendhilfeplanung

Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe  nach § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach der der öffentliche Träger (Landkreise, kreisfreie Städte) den Bestand an sozialen Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.

Planungsbereiche sind unter anderem die Aufgabenfelder Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung. Eine solche Planung kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten funktionieren – mit den jungen Menschen und ihren Eltern sowie mit Ehrenamtlichen und Fachkräften aus den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufgrund unterschiedlicher politischer und strategischer Gewichtungen in der derzeitigen kommunalen Jugendhilfelandschaft wird es notwendig, wieder verstärkt für den Jugendbereich zu sensibilisieren und damit für den Bereich der Jugendsozialarbeit als eine Aufgabe der Jugendhilfeplanung zu werben. Hierzu wird der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit in Kürze einen Zwischenruf „Mehr Jugendthemen in die Jugendhilfeausschüsse bringen!“ veröffentlichen. Hierdurch soll angeregt werden, dass die Lebenslage junger Menschen am Übergang Schule – Beruf wieder zum regelhaften Bestandteil in den Beratungen der Jugendhilfeausschüsse sowie der Jugendhilfeplanung werden muss. Die aktuellen Erkenntnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts bieten hierzu die fachliche Argumentationsgrundlage.

 


Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

Zwischenruf
Die Lebenslage junger Menschen am Übergang Schule und Beruf muss wieder zum regelhaften Bestandteil in den Beratungen der Jugendhilfeausschüsse sowie der Jugendhilfeplanung gemacht werden.
Zwischenruf – Mehr Jugendthemen in die Jugendhilfeausschüsse bringen! – 2018 (153 kb)

Jugendsozialarbeit in der Jugendhilfeplanung

Federführung:
AWO
Dieter Eckert
E-Mail

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