Mit der Stellungnahme zum Berufsbildungsbericht reagiert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit auf aktuelle Zahlen im Ausbildungsmarkt. Mit Blick auf die Daten fordert der Kooperationsverbund aus Perspektive der Jugendsozialarbeit, die Rolle der Jugendberufsagenturen stärker in den Blick zu nehmen. Die Bundesregierung hat den Berufsbildungsbericht im Mai 2026 vorgestellt. Der Bericht zieht eine Ausbildungsmarktbilanz für das Jahr 2025.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Berufsbildungsbericht 2026: Unversorgte Ausbildungssuchende auf einem Höchststand – deswegen Jugendberufsagenturen gezielt stärken!
Der Berufsbildungsbericht 2026 zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen ist im Vergleich zum Vorjahr zwar deutlich gesunken, dies ist jedoch kein Zeichen für eine Marktberuhigung. Vielmehr offenbart der Blick auf die strukturelle Entwicklung eine kritische Schieflage: Während das betriebliche Ausbildungsplatzangebot um fünf Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2021 einbrach, stieg die Nachfrage der jungen Menschen nach einem Platz weiter an.
Während die Nachfrage der Jugendlichen auf 560.300 (+0,7 %) anstieg, sank das Gesamtangebot auf 530.300 (-4,6 %). Zum zweiten Mal in Folge übersteigt die Zahl der Suchenden das Angebot an verfügbaren Plätzen deutlich. Die Folgen sind eine steigende Zahl an erfolglosen Marktteilnahmen und eine wachsende Frustration bei jungen Menschen, die keinen Zugang zum dualen System finden. Die Zahl der jungen Menschen, die noch einen Ausbildungsplatz suchten, schnellte im Vergleich zu 2024 um fast 20 Prozent auf 84.400 in die Höhe – der höchste Wert seit der Weltfinanzkrise 2009. Dies bedeutet, dass rund 15 Prozent aller Ausbildungsplatzsuchenden am Jahresende ohne Perspektive dastanden. Zugleich bleiben weiterhin zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt. So belegt der Bericht ebenfalls, dass der Anteil der formal nicht qualifizierten jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 34 Jahren mit 19 Prozent (rund 2,86 Millionen) auf einem konstant hohen Niveau liegt. Hier zeigen sich strukturelle Ungleichgewichte zwischen den angebotenen Ausbildungsprofilen und den Wünschen oder Qualifikationen der Jugendlichen. Klassische Vermittlungsmechanismen gelangen somit an ihre Grenzen. Jugendliche mit niedrigen Schulabschlüssen, ohne unterstützendes Elternhaus oder mit Einwanderungsgeschichte sind hiervon überproportional betroffen.
Die Forderung: Stärkung der Jugendberufsagenturen
Ausbildungspolitisch ergibt sich daraus ein erheblicher Handlungsdruck. Die wachsende Ausbildungslücke gefährdet nicht nur die Zukunftschancen der jungen Generation, sondern auch die Fachkräftesicherung der Betriebe. Trotz rückläufiger Ausbildungsangebote bleibt das Potenzial an Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen möchten, hoch und wird bisher nicht ausreichend genutzt. Es braucht daher verlässliche Strukturen, die die Rechtskreise des SGB II, III und VIII und die entsprechenden Akteure berücksichtigen (Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Schulen, Jugendhilfe, Kammern, freie Träger), dauerhaft zusammenführen und die individuelle Begleitung einer rechtskreisübergreifenden Verantwortungsgemeinschaft gewährleisten.
In dieser Situation haben Jugendberufsagenturen eine Schlüsselrolle. In vielen Regionen bündeln sie bereits Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Jugendhilfe. Sie erweitern dadurch Zugangswege und verbessern Transparenz und Koordination für junge Menschen. Sie bieten die Möglichkeit, frühzeitige Berufsorientierung, individuelle Beratung, Krisenbegleitung, sozialpädagogische Unterstützung und Vermittlung in Ausbildung systematisch zu verzahnen. So reduzieren sie sowohl Warteschleifen als auch Ausbildungsabbrüche. Wenn Jugendberufsagenturen über klare Abstimmungsmechanismen verfügen und mit einheitlichen Ansprechstellen und Mindeststandards ausgestattet sind, können sie insbesondere benachteiligte Jugendliche verlässlich erreichen sowie über einen längeren Zeitraum begleiten. Gleichzeitig profitieren Betriebe, weil passende Bewerber*innen gezielter angesprochen und unbesetzte Ausbildungsstellen reduziert werden können.
Um dieses Potenzial voll zu entfalten, müssen Jugendberufsagenturen deutlich gestärkt werden. Mit den letzten Änderungen im SGB II werden erste gesetzliche Grundlagen für die Jugendberufsagenturen parallel im SGB III verankert, dennoch fehlt es nach wie vor an einer bundesweit verbindlichen Regelung, die alle beteiligten Rechtskreise (SGB II, SGB III, SGB VIII) gleichermaßen einbezieht und klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Kooperationsvereinbarungen vorschreibt. Es braucht eine langfristig gesicherte Finanzierung und ausreichendes, qualifiziertes Personal, um individuelle Beratung, Begleitung und Matching in der nötigen Intensität leisten zu können und die interne Leistungskoordinierung zu gewährleisten.
Gerade junge Menschen in prekären Lebenslagen sind mit sich verstärkenden Problemen konfrontiert, die häufig in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Im Gefüge der Jugendberufsagenturen ist die Jugendsozialarbeit mit der Jugendberufshilfe (nach § 13 SGB VIII) eine Art „menschliches Fundament“. Arbeitsvermittlung und die Berufsberatung können darauf aufbauen. Jugendsozialarbeit sichert die soziale Integration und die Persönlichkeitsentwicklung. Freie Träger der Jugendsozialarbeit sind oftmals eine wichtige Stellschraube für die Kontinuität sozialpädagogischer Unterstützung.
Schließlich sollten auch Sozialpartner*innen und Kammern stärker in die Arbeit der Jugendberufsagenturen eingebunden werden. Nur wenn Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in die Vernetzung einbezogen sind, lassen sich regionale Ausbildungsangebote und Bedarfe frühzeitig zusammenführen. Angesichts der verschärften Lage am Ausbildungsmarkt ist die Stärkung der Jugendberufsagenturen damit keine freiwillige Ergänzung, sondern eine zentrale strukturpolitische Antwort, um allen jungen Menschen eine faire Chance auf einen anerkannten Berufsabschluss zu eröffnen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Wirtschaft nachhaltig zu sichern.
Jugendberufsagenturen sind das zentrale Bindeglied zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und Jugendhilfe. Junge Menschen mit multiplen Problemlagen (z.B. finanzielle Sorgen, familiäre Belastungen, psychische Belastungen/Beeinträchtigungen) brauchen Begleitung aus einer Hand. Die gesetzliche Verankerung und eine bessere finanzielle Ausstattung der Zusammenarbeit von SGB II, SGB III und SGB VIII ist essenziell, um niemanden im System zu verlieren.
Fazit
Der Ausbildungsmarkt darf kein Markt der verpassten Chancen sein – weder für die Jugendlichen, die ihren Platz nicht finden, noch für die Betriebe, die händeringend Nachwuchs suchen. Vor dem Hintergrund, dass 84.400 junge Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz scheitern, während gleichzeitig über 54.000 Stellen unbesetzt bleiben, ist es eine zentrale politische Aufgabe, diese Kluft zu schließen. Die Politik ist jetzt gefordert, die Jugendberufsagenturen als zentrales Steuerungsinstrument für einen gelingenden Übergang nicht nur zu erkennen, sondern mit den notwendigen Ressourcen und Kompetenzen auszustatten und zu nutzen. Wir brauchen ein abgestimmtes Handeln vor Ort, das niemanden zurücklässt. Die Stärkung dieser Agenturen kann eine der wirksamsten Antworten auf die strukturellen Probleme sein, die der Berufsbildungsbericht schonungslos offenlegt.
Fachliche Ansprechperson für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit:
Dr. Torben Schön (torben.schoen@kolping.de)
Sprecher des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit:
Sascha Horn (sascha.horn@ib.de)
Berlin, 04.05.2026
