Die geplante Reform des SGB II bringt junge Menschen und ihre Familien in eine zunehmend prekäre Lage. Statt soziale Teilhabe zu stärken, drohen aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit (KV JSA) unter anderem verschärfte Sanktionen und reduzierter Schutz bei Wohnkosten – ausgerechnet für jene, die ohnehin erhöhten Unterstützungsbedarf haben.
Die Position im Wortlaut:
Wohnen. Fördern. Vertrauen.
Für eine zukunftsfeste Grundsicherung im SGB II
Eine Position des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit zum Gesetzentwurf „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“
Die geplante Reform des SGB II bringt junge Menschen und ihre Familien in eine zunehmend prekäre Lage. Statt soziale Teilhabe zu stärken, drohen u. a. verschärfte Sanktionen und reduzierter Schutz bei Wohnkosten – ausgerechnet für jene, die ohnehin erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist klar: Der Gesetzentwurf ist auch für junge Menschen mit Bezug auf die geplanten Änderungen im SGB II keine Grundsicherung, sondern führt zu mehr jungen Menschen in prekären Lebenslagen.
Jung, bedürftig, bedroht – wenn Wohnen unsicher wird
Eine stabile Wohnsituation ist eine Voraussetzung für Schulbesuche, Ausbildung, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe. Die vorgesehene Deckelung der Unterkunftskosten und die bei allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bestehende Möglichkeit, bei mehrfachen Meldeversäumnissen selbst diese Leistung gekürzt zu bekommen, gefährdet auch junge Erwachsene existenziell. Miet- und Energieschulden sind der häufigste Auslöser für den Wohnverlust[1]. Bereits jetzt müssen Familien und junge Bezieher*innen von Bürgergeld Mietlücken aus dem Regelsatz ausgleichen[2]. Wird dieser Regelsatz infolge von Pflichtverletzungen bei den Eltern oder jungen Menschen gekürzt, ist der Wohnraum aufgrund der geringeren monatlichen Zahlungen de facto ebenfalls akut bedroht. Junge Menschen sind davon besonders betroffen, weil sie und ihre Familien in der Regel über keine Rücklagen zur Überbrückung verfügen. Zudem erschweren neue Regelungen – wie zusätzliche bußgeldbewehrte Melde- und Formularpflichten für Vermieter*innen – deren Unsicherheiten und damit den Zugang zum Wohnungsmarkt für alle Leistungsbeziehenden.
Sanktionen treffen nicht nur Einzelne, sondern ganze Familien
Besonders gravierend sind die Folgen für junge Familien. Bereits ab dem ersten Lebensjahr des Kindes sollen Eltern wieder für Arbeit oder Maßnahmen zur Verfügung stehen, sofern es Betreuungsmöglichkeiten gibt. Bei Pflichtverletzungen drohen Kürzungen. Das bedeutet: Kinder leiden mit! Ihre Grundbedürfnisse – gesunde Ernährung, sichere Wohnung, soziale Entwicklung – geraten unter Druck und können nicht mehr gewährleistet werden. Ein System, das Sanktionen über Förderung stellt, verlagert strukturelle Probleme auf die Menschen, die Unterstützung benötigen.
Fördern statt verhärten – Jugendliche brauchen Vertrauen
Der Entwurf beendet den mit dem Bürgergeld begonnenen Paradigmenwechsel: Statt auf Vertrauen und Förderung zu setzen, rücken wieder Kontrolle und Sanktionierung in den Vordergrund. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Vermittlungsvorrang in Arbeit und Ausbildung wieder eingeführt werden. Dabei kann insbesondere für unter 30-Jährige eine Ausnahme bestehen und Qualifizierungsmaßnahmen Vorrang haben. Junge Menschen müssen von einem Vermittlungsvorrang in Arbeit unbedingt vollständig ausgenommen werden, denn schon bei der ersten Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung soll der vollständige Entzug der Regelleistung möglich sein.
Gerade junge Menschen in schwierigen Lebenslagen brauchen Zeit, Verlässlichkeit und individuelle Förderung – und nicht zusätzlichen Druck oder drohende Wohnungslosigkeit. Dabei sollten Jugendliche Vertrauen in die soziale Absicherung fassen können, so dass sie sich nicht um die eigene existenzielle Not oder die ihrer Familien sorgen müssen. Diese neuen Unsicherheiten können dazu führen, dass sie eher kurzfristige Jobs annehmen, statt nachhaltige Ausbildungen zu beginnen. Eine jugendgerechte Grundsicherung muss Ausbildung, Qualifizierung und eigenem Wohnraum Vorrang geben.
Jugendsozialarbeit fördert
Der Jugendsozialarbeit sind die Lebenslagen und Bedarfe der jungen Menschen in prekären Lebenslagen bekannt. Jugendsozialarbeit fördert das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit der begleiteten jungen Menschen. Sie lebt von Beziehung und Vertrauen und unterstützt die Stabilisierung von jungen Menschen in komplexen Problemlagen. Sie kennt die gelingenden Rahmenbedingungen.
Jugendsozialarbeit kann aber bürokratische und politische Entscheidungen, wie z.B. diese Reform des SGB II (Grundsicherung), welche sich auf die Lebensbedingungen von jungen Menschen negativ auswirken, nicht ausgleichen.
Unser Appell
Wir fordern, die Lebensrealitäten junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
Junge Menschen brauchen Sicherheit – nicht Sanktionen!
Über den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische) und der Internationale Bund (IB) zusammengeschlossen.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit verfolgt neben der beruflichen und sozialen Integration die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Jugendlichen, die von Benachteiligung, Ausgrenzung oder Armut betroffen oder bedroht sind, zu verbessern. Der Kooperationsverbund arbeitet eng mit anderen im Bereich der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Institutionen zusammen, ebenso wie mit den Akteuren des Arbeitsmarktes, der Wirtschaft und der Politik.
[1] BAG Wohnungslosenhilfe, Dokumentation zur Wohnungslosigkeit 2023: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Statistikbericht_2023.pdf
[2] Siehe hierzu u.a. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Linken, https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf, aufgerufen am 09.12.2025.
