2022

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit unterstützt die Entscheidung des Bundes, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen, um damit eine gesetzliche Grundlage zur Förderung
von Demokratiefördermaßnahmen zu schaffen und begrüßt den, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiteten, Gesetzesentwurf des BMFSFJ und BMI.
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Stellungnahme zum Referent*innenentwurf vom BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich für das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeiten ein, insbesondere für junge Menschen in prekären Lebenslagen. Sie benötigen die Sicherung des Lebensunterhaltes auch unabhängig von ihren Eltern sowie die Förderung von allgemeinbildenden, sozialen und beruflichen Handlungsfähigkeiten.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt die Entscheidung des Bundes, ein Gesetz zur Einführung eines Bürgergeldes vorzulegen. Mit der vorliegenden Stellungnahme äußert er sich zu ausgewählten, für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit besonders relevanten Aspekten des Referentenentwurfs (RefE) und bringt seine spezifische Expertise damit aktiv in den Gesetzgebungsprozess mit ein.

Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten zur Einführung eines Bürgergeldes

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt die Entscheidung des Bundes, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen und damit eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen zu schaffen. Mit der vorliegenden Stellungnahme möchte sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit an dem begonnen Diskussionsprozess beteiligen.

22.03.2022 Stellungnahme zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) veröffentlicht. Es löst die aus dem Jahr 2012 stammenden Richtlinien für diese Maßnahmen ab und entwickelt sie zeitgemäß weiter. Zur Vorbereitung auf einen „Arbeitsmarkt 4.0“ ist etwa die erweiterte Vermittlung von IT- und Medienkompetenzen vorgesehen. Neu ist die Einteilung der BvB in Förderzielbereiche mit verschiedenen Förder- und Qualifizierungssequenzen. Sie können für die jungen Teilnehmenden individuell und flexibel zusammengestellt werden. Ferner kann auch auf die Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung vorbereitet werden. Die Regelförderdauer kann künftig bis zu zwölf Monate betragen.
Die gesamte „Stellungnahme des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit zur Neukonzeption des Fachkonzepts für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB, §§ 51 ff. SGB III“ lesen Sie hier:

31.05.2022 Stellungnahme zur Neukonzeption des Fachkonzeptes für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB, § 51 ff. SGB III