Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für alle jungen Menschen ein wichtiger Entwicklungsschritt. Für junge Menschen mit schwierigen Startbedingungen stellt er eine besondere Herausforderung dar und verlangt nach ganzheitlicher Unterstützung.
Nicht alle Jugendlichen werden von den flächendeckend bestehenden Angeboten des SGB II und III erreicht. Bildlich gesprochen fehlen Brückenteile für die soziale und berufliche Integration, die in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nach §13 SGB VIII liegen. Hier fehlen flächendeckend niedrigschwellige arbeitsweltbezogene Angebote, um diese Lücken zu schließen.
Seit der Einführung des SGB II hat sich die öffentliche Jugendhilfe zum großen Teil aus der Finanzierung und Verantwortung von Angeboten nach dem § 13 SGB VIII zurückgezogen. Im Zuge der Bearbeitung des Themas „Jugendsozialarbeit baut Brücken“ soll die Verantwortung der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in den Fokus (fach-)politischer Debatten gestellt werden.