Jugendgerechte Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen

Die Stärkung der Jugendberufsagenturen ist seit mehr als zehn Jahren in Koalitionsverträgen erwähnt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit beschäftigt sich intensiv mit der Gestaltung der Jugendberufsagenturen und gibt Impulse und Hinweise aus der Praxis; vor allem zu Faktoren, die eine Jugendberufsagentur hilfreich für junge Menschen machen.

Vorschläge für eine jugendgerechte Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen

Seit 2013 ist die Etablierung sowie Stärkung der Jugendberufsagenturen in den Koalitionsverträgen verankert. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit beschäftigt sich seitdem mit der Gestaltung von Jugendberufsagenturen und hat bereits bei der Einführung Impulse und Hinweise aus der Jugendsozialarbeit gegeben. Die Praxis der letzten Jahre zeigt eine Reihe von Gelingensfaktoren, die dazu führen können, dass eine Jugendberufsagentur erfolgreich ist. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag möchte die Bundesregierung die Jugendberufsagenturen stärken. Mit Blick auf junge Menschen in besonderen Lebenslagen hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sechs zentrale Impulse, um Jugendberufsagenturen jugendgerecht und qualitativ weiterzuentwickeln.

Jugendberufsagenturen (JBA)1 stehen als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den mindestens folgenden drei Rechtskreisen: Agenturen für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II) sowie dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (SGB VIII). In leider noch wenigen Jugendberufsagenturen ist auch der Träger des SGB IX mit der Zuständigkeit für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beteiligt. Bei Jugendberufsagenturen handelt es sich nicht um rechtlich eigenständige Institutionen. Sie verfügen in der Regel auch nicht über eigene Haushalte und Personal. Die verschiedenen Partner arbeiten gemeinsam an dem Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene bestmöglich zu beraten und in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Jugendberufsagenturen liegt die Idee zugrunde, die Kompetenzen der zuständigen Partner enger zu verzahnen und zu koordinieren. Es geht darum, dass sie Hilfen für alle jungen Menschen im Sinne eines One-Stop-Government anbieten, um eine gemeinsame Beratung und Begleitung aus einer ‚Hand‘ anzubieten. Die Zusammenarbeit in den Jugendberufsagenturen ist vor Ort allerdings sehr unterschiedlich.

1. Beteiligungsformate für junge Menschen zur Gestaltung und Angebotsplanung in Jugendberufsagenturen entwickeln und einführen!

Junge Menschen sollten aktiv an der Gestaltung und Angebotsplanung in Jugendberufsagenturen beteiligt werden. Zum einen bedeutet dies, sie strukturell an den Planungen von Angeboten der Jugendberufsagenturen zu beteiligen. Hier sind verschiedene Formate der Jugendbeteiligung denkbar: punktuelle Beteiligungsformen wie Veranstaltungsformate zu bestimmten Anlässen oder Themen, fest institutionalisierte Formate wie Jugendbeiräte oder regelmäßig stattfindende Jugendforen.

Ein „Praxis-Check-Jugend“, der die jungen Menschen regelmäßig zu ihren Erfahrungen befragt, wäre ein Schritt, um Hinweise für eine jugendgerechte Weiterentwicklung zu erhalten. Der Einbezug der Jugendsozialarbeit vor Ort kann dazu beitragen, junge Menschen in besonderen Lebenslagen für das Vorhaben „Praxis-Check-Jugend“ zu erreichen und zu befragen.

Des Weiteren sind neben den strukturellen Beteiligungsprozessen die angebotsbezogenen Beteiligungen der jungen Menschen zentral. Es geht darum, diese in Angeboten und der Beratung der Jugendberufsagentur als Expert*innen in eigener Sache wahrzunehmen. Jeder junge Mensch muss an seiner Beratung und Förderung beteiligt werden. Junge Menschen müssen bei der Festlegung ihrer individuellen Förderschwerpunkte mitentscheiden. So nehmen sie die Verfahren und die Regeln des Angebots eher an. Zudem hilft diese Beteiligung, dass das Angebot lebenswelt- und bedarfsorientiert sowie inklusiv gestaltet und individuell am jungen Menschen orientiert wird.

2. Zugänge und Beratung analog und digital jugendgerecht gestalten!

Jugendberufsagenturen sollten sowohl über Komm- als auch Geh-Strukturen verfügen und neben der analogen ergänzend auf digitale Präsenz setzen, um viele mögliche jugendgerechte Zugangswege junger Menschen abzudecken. Dabei sollte sich die JBA als einheitliche Institution präsentieren und junge Menschen sollen sich mit ihren Anliegen angesprochen und wahrgenommen fühlen. Eine übersichtliche Struktur sowie eine nutzerfreundliche Gestaltung der Webseite bzw. der Räumlichkeiten und des Empfangs sind dabei zentral. Es ist hilfreich, junge Menschen in die Gestaltung der JBA einzubeziehen und damit die Zugangswege aus der Perspektive der jungen Menschen zu gestalten.

Der digitale Weg (bspw. über Social Media, Messenger-Dienste, Website) zu den Jugendberufsagenturen bietet das Potenzial, den Zugang lebensweltorientiert und bei vorhandenen digitalen Kompetenzen niedrigschwellig zu gestalten. Wichtig ist die direkte zielgruppengerechte Ansprache an junge Menschen.

Nicht alle jungen Menschen haben ausreichend Zugang zu digitalen Technologien oder können diese für Bildung, berufliche Entwicklung und Antragsstellungen effektiv bedienen. Dies trifft noch einmal häufiger auf armutsgefährdete Menschen zu. Daher sind unbedingt auch analoge Zugangswege und Beratungsmöglichkeiten in Jugendberufsagenturen vorzuhalten. Kostenloses WLAN und Zugang zu Hardware sowie ansprechende jugendgerechte Informationsmaterialien sind ebenso empfehlenswert.

Angebote aufsuchender Jugendsozialarbeit sind stärker in der Lebenswelt junger Menschen verankert und können dezentrale Zugangswege der jungen Menschen zur Jugendberufsagentur gewährleisten. Zudem ist es hilfreich, freie Träger mit Angeboten der Jugendsozialarbeit mit der Etablierung von entsprechenden dezentralen Anlaufstellen zu beauftragen. Dies trifft insbesondere zu, wenn diese im Sozialraum vertreten und dort vernetzt sind. So werden auch junge Menschen erreicht, die nicht von sich aus Hilfen der Jugendberufsagentur in Anspruch nehmen.

3. Innovative jugendgerechte rechtskreisübergreifende Angebote entwickeln und für zeitnahe Umsetzung sorgen!

Junge Menschen in komplexen Problemlagen benötigen ein lebensweltorientiertes Beratungs- und Förderangebot. Während in den jeweiligen Rechtskreisen eigenständige Angebote existieren, sollten insbesondere für junge Menschen in besonderen Lebenslagen ganzheitliche Förderleistungen aus mehreren Rechtskreisen zu einem bedarfsgerechten gemeinsamen Angebot realisiert werden. Eine Zergliederung von Hilfeleistungen, die erst vom jungen Menschen zusammengeführt werden sollen, ist wenig förderlich. Ebenso ein Unterstützungsangebot, das der junge Mensch gar nicht wollte. Die Förderungen müssen individuell und bedarfsgerecht gestaltbar und zeitnah einsetzbar sein, um somit auf die jeweilige soziale und biografische Situation der einzelnen jungen Menschen eingehen zu können. Die Gesamtplanung von Förderleistungen der verschiedenen Rechtskreise sollte berücksichtigen, dass es nicht nur um berufliche Qualifizierung, sondern auch um die Verselbständigung und Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen geht. Im Gegensatz zu standardisierten Angeboten könnten die rechtskreisübergreifenden Angebote im Sozialraum vor Ort verankert und sehr niedrigschwellig auf die Bedarfe der jungen Menschen angepasst werden. Möglichkeiten dazu bieten beispielsweise der § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit), der § 48 SGB III (Berufsorientierungsmaßnahmen), die Angebote nach § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sowie § 16h (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) und § 16f (freie Förderung) im SGB II.

Insbesondere in Kommunen mit wenigen finanziellen Ressourcen kommt es häufig zu einer schwachen Rolle der Jugendhilfe. Die Jugendberufsagenturen sind in die Lage zu versetzen, unter der gleichberechtigten Beteiligung der Rechtskreise agieren zu können mit dem Fokus auf den Zielen der Persönlichkeitsentwicklung sowie der beruflichen Qualifizierung. Sie sollten damit schnell auf die unterschiedlichen Bedarfe der jungen Menschen reagieren können. Auch das SGB IX sollte hier einbezogen werden können. Hindernisse in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, wie zum Beispiel eine langwierige Budgetklärung, sind abzubauen und die gemeinsame Angebotsplanung und Gestaltung zu erleichtern und zu fördern.

4. Beteiligung der Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) in Jugendberufsagenturen stärken!

Um eine jugendgerechtere Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen zu erreichen, ist eine Stärkung der Beteiligung der Jugendhilfe und insbesondere der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vor Ort eine wichtige Voraussetzung. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung von Jugendberufsagenturen, kommt es nicht selten vor, dass der eine oder andere Rechtskreis SGB VIII, SGB II oder SGB III strukturell wenig bis gar nicht eingebunden ist. Mit Blick auf finanzielle Ressourcen der Partner können auch Unterschiede bestehen. Um sich in die rechtskreisübergreifende Kooperation einzubringen, benötigt beispielsweise die Jugendhilfe Ressourcen, welche in den Kommunen nicht flächendeckend vorhanden sind. Die Jugendsozialarbeit ist ein Jugendhilfeangebot, das insbesondere die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in besonderen Lebenslagen im Übergang Schule-Beruf zur Aufgabe hat. Die Persönlichkeitsentwicklung steht als Grundlage für die soziale und berufliche Integration im Vordergrund. Der Bedarf an individuellen sozialpädagogischen Hilfen auf dem Weg in die Selbständigkeit und den Beruf ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Daher ist hier die Jugendsozialarbeit auch verstärkt gefordert.

Um rechtskreisübergreifende Angebote der Jugendsozialarbeit auch in Ko-Finanzierung flächendeckend vorzuhalten, benötigt es auch ausreichend finanzielle Ressourcen der Kommunen. Dazu kommt, dass die Haushalte im SGB II und III auch nicht vollumfänglich ausgestattet sind.

Die Jugendhilfe sollte auch deshalb in den JBA gestärkt werden, da in diesem Rechtskreis der Grundgedanke der Mitbestimmung und Mitgestaltung festgeschrieben ist. Die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) als Teil der Jugendhilfe bringt Erfahrungen in der Beteiligung von jungen Menschen mit und hat in ihren Strukturen die Möglichkeit und die Verpflichtung, die Erfahrungen der freien Träger einzubeziehen.

Der Einbezug freier Träger der Jugendhilfe sichert zudem Angebotsvielfalt, Eingebundenheit in örtliche Strukturen, die Expertise von niedrigschwelligen Angeboten und den langjährigen Erfahrungsschatz der Beziehungsarbeit mit jungen Menschen.

Die Partner in der Jugendberufsagentur haben die gemeinsame Aufgabe, junge Menschen am Übergang Schule-Beruf optimal zu fördern. Der gesellschaftspolitische Auftrag der Jugendsozialarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII geht dabei über die individuelle Unterstützung hinaus. Es geht darum, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (SGB VIII, § 1 Absatz 3 Nr. 5) und sich so für die Perspektiven der jungen Menschen in der wichtigen Lebensphase des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und Arbeitswelt einzusetzen.

5. Jugendgerechte Mindestanforderungen in Jugendberufsagenturen verankern!

Damit Jugendberufsagenturen bundesweit wirksam arbeiten können, braucht es Mindestanforderungen. Sie sollten garantieren, dass junge Menschen, unabhängig davon, in welcher Region sie leben, auf vergleichbare, verlässliche Unterstützung zählen können. Mindestanforderungen könnten etwa die Zugänglichkeit, die Beteiligung junger Menschen an Entscheidungen sowie eine verbindliche und gleichwertige Kooperationsstruktur zwischen den beteiligten Rechtskreisen innerhalb der Jugendberufsagenturen umfassen. Dazu können auch ein abgestimmtes Beratungskonzept (inklusive, lebensweltorientierte Beratung) mit gemeinsamen Fallkonferenzen und gemeinsam gestalteten Förderangeboten gehören. Gleichzeitig muss genügend Flexibilität gewahrt bleiben, um auf spezifische Bedarfe junger Menschen vor Ort, regionale Arbeitsmarktbedingungen oder kommunale Strukturen reagieren zu können. Ein solcher Rahmen schafft Orientierung und sichert Qualität, ohne innovative Ansätze einzuschränken. Er würde zudem dazu beitragen, das Profil von Jugendberufsagenturen bundesweit zu schärfen und ihre Arbeit langfristig als zentrale Anlaufstellen im Übergang Schule-Beruf zu etablieren.

6. Datenbasiertes Arbeiten und einfachen Datenaustausch ermöglichen!

Damit Jugendberufsagenturen ihr Potenzial voll entfalten können, braucht es neben abgestimmten Angeboten auch verlässliche Strukturen für den Informationsaustausch. Ein zentraler Hebel ist die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts und die Schaffung einfacher Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen. Gerade der § 31a SGB III, der die Identifikation und Unterstützung junger Menschen ohne Anschlussperspektive regelt, zeigt hier Reformbedarf: Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen und enge Grenzen bei der Datenübermittlung erschweren derzeit eine wirksame Umsetzung. Künftig sollte der Paragraf so ausgestaltet werden, dass Schulen, Arbeitsagenturen und Kommunen frühzeitiger und unbürokratischer zusammenarbeiten können, bei gleichzeitig gesichertem Datenschutz sowie dem Einbezug aller Schüler*innen, unabhängig von einer potenziellen Anschlussperspektive.

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1 Anstatt des Begriffs „Jugendberufsagentur“ sind auch andere Begriffe wie „Jugendhaus“, „Arbeitsbündnisse“ oder weitere geläufig.