Übergänge Schule, Ausbildung und Beruf

Die Ausbildung und das Ausüben eines qualifizierten Berufes sind wichtige Herausforderungen für junge Menschen auf dem Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben. Eine berufliche Ausbildung erhöht nicht nur die Chance auf finanzielle Unabhängigkeit und eine gesicherte Existenz durch stabile Einmündung in den Arbeitsmarkt, sondern steht vielfach auch für eine gelingende Jugendphase. Für junge Menschen mit geringen Chancen kommt am Übergang Schule, Ausbildung und Beruf die Jugendsozialarbeit ins Spiel (§ 13 SGB VIII). Geringe Chancen, das bedeutet zum Beispiel: Junge Menschen leben unter schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Bedingungen, sind ohne Ausbildung oder werden wegen ihrer natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeit (vgl. 17. Kinder- und Jugendbericht) in ihrer Teilhabe oder im Zugang zu Bildung eingeschränkt – oft in Kombination.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich deshalb für einen inklusiven Zugang zur Ausbildung für alle jungen Menschen ein! Dies gilt zum einen aus einer menschenrechtlichen Perspektive, jedem jungen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur Ausbildung zu gewährleisten – unabhängig von Alter, Geschlecht, Beeinträchtigungen, Behinderungen oder anderen Merkmalen. Aber auch angesichts des demografischen Wandels, einer sich wandelnden Arbeitswelt sowie des spürbaren Fachkräftemangels muss das System der beruflichen Bildung mit dem Anspruch von Inklusion, Integration und Vielfalt weiterentwickelt werden. Das bedeutet: Die (Berufs)Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik muss die Übergänge und Zugänge zum Erwerbsleben für alle Jugendliche mit geringen Chancen nachhaltig sowie zielführend gestalten und sicherstellen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt deswegen mit Positionen und Stellungnahmen in Gesetzesprozessen Einfluss auf ausbildungs- und arbeitsmarktpolitische Vorhaben der Bundesebene. Er bringt sich im Interesse der Jugendlichen in die fachliche und politische Debatte ein und richtet u. a. Fachveranstaltungen aus. Im Zentrum der Federführungsgruppe stehen insbesondere gesetzliche Regelungen zum SGB II, SGB III und SGB VIII sowie SGB IX. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) werden in ihren Auswirkungen auf die Förderung der Jugendlichen und die Angebote der Jugendsozialarbeit beobachtet und kritisch begleitet.

Folgende Unterpunkte werden innerhalb des Themas bearbeitet:

  • Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für junge Menschen im Übergang Schule, Ausbildung und Beruf, u. a. Mitgestaltung der Neuausrichtung der Förderinstrumente für junge Menschen im SGB III und SGB II.
  • Förderung des Jugendwohnens und damit der Mobilität junger Menschen auf dem Ausbildungsmarkt.
  • Weiterentwicklung der Ausbildungsbegleitung: Assistierte Ausbildung (AsA) nach §§ 74 – 75a SGB III, zur flexiblen und individuell gestalteten Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen mit dem Ziel des Ausbildungsabschlusses.
  • Gestaltung einer inklusiven beruflichen Bildung, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen eine berufliche Perspektive erhalten und deren gesellschaftliche Teilhabe an Ausbildung und Beschäftigung gegeben ist.
  • Sicherstellen von digitaler Infrastruktur und adäquater Weiterqualifizierung der Mitarbeitenden in der Jugendberufshilfe, damit diese junge Menschen auf eine zukünftige Arbeitswelt vorbereiten können.
  • Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des SGB VIII, SGB II, SGB III und SGB IX.

Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

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Federführung:
BAG KJS
Michael Scholl
E-Mail