Jugendsozialarbeit

Junge Menschen haben einen Anspruch auf Entwicklung, Bildung, Ausbildung und Teilhabe. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) unterstützt die Jugendlichen, deren umfassende gesellschaftliche Integration aufgrund von sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung gefährdet ist. Mit arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit, durch Schulsozialarbeit und Angebote des Jugendwohnens sowie mit aufsuchenden, mobilen und offenen sozialpädagogischen Ansätzen will Jugendsozialarbeit Benachteiligung entgegenwirken und individuelle Weiterentwicklung fördern. Wachsende soziale Ungleichheit und steigende Anforderungen im Bildungs- und Berufssystem stellt Jugendsozialarbeit vor große Herausforderungen und erfordert arbeitsfeldübergreifende Kooperationen, zumal die Absicherung ihrer Angebote durch die kommunale Jugendhilfe häufig nur unzureichend gewährleistet ist.