Inklusion und Exklusion

Seitdem Deutschland die UN‐Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, ist der Inklusionsbegriff stark in der öffentlichen Debatte präsent. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit will diese Diskussion für die Jugendsozialarbeit aufgreifen, vertiefen und dazu beitragen, dass diesbezügliche Angebote reflektiert und weiterentwickelt werden.

Aus unserer Sicht muss der Begriff „Inklusion“ in einem weiten Sinne gefasst werden, der Blick allein auf Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft reicht da nicht aus. Inklusion betrifft alle Formen von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen – hier spielen Aspekte der Gesundheit, der sozialen Benachteiligung und des Migrationshintergrundes ebenso eine Rolle wie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Inklusion umfasst demnach alle Aspekte von Verschiedenheit, sie versteht Vielfalt als Bereicherung und soll Teilhabe für alle von Anfang an ermöglichen.

Zudem braucht die Jugendsozialarbeit förderliche Strukturen und geeignete Methoden, um wirkungsvoll alle jungen Menschen zu erreichen; nötig sind innovative Ansätze, um die Exklusion junger Menschen zu vermeiden. Es gilt, Angebote der Jugendsozialarbeit weiterzuentwickeln, die junge Menschen auch niedrigschwellig im Sozialraum erreichen, sie ganzheitlich fördern und befähigen – und sie so tatsächlich an eine Ausbildung heranführen können.

Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

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