Handlungsfelder

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (oder auch Jugendberufshilfe) bietet denjenigen jungen Menschen, die beim Übergang in den Beruf Schwierigkeiten haben, eine sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung an, die im Gesetz allerdings nicht weiter definiert wird (§ 13 Abs. 1 SGB VIII). Sie umfasst unterschiedliche Formen der Beratung, Bildung und Begleitung in der Berufsorientierung, bei der Vorbereitung und Bewältigung einer Ausbildung sowie auch teilweise eigene Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, etwa in Form von Jugendwerkstätten und Produktionsschulen (§ 13 Abs. 2). Die Jugendberufshilfe ist eng mit der Arbeitswelt und der Arbeitsförderung verwoben und reicht in ihrem Anspruch auf umfassende Integration benachteiligter junger Menschen deutlich über die Zuständigkeiten der Jugendhilfe hinaus, wobei ihr besonderes Profil im Rahmen der Jugendhilfe auf der sozialpädagogischen Ausrichtung liegt, die die persönliche Entwicklung junger Menschen in besonderem Maße fördern will und die an den Bedarfen und Gestaltungsinteressen der jungen Menschen selber ansetzt.


Jugendsozialarbeit und Schule

Nicht allein im beruflichen, sondern auch im allgemeinen Bildungssystem hat die Jugendsozialarbeit den Auftrag, Benachteiligungen und Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. Daher kommt ihr bei der Kooperation von Schule und Jugendhilfe eine besondere Bedeutung zu. Dieses Arbeitsfeld hat sich in den letzten Jahren stark weiter entwickelt und vergrößert – nicht zuletzt, weil die schulischen Defizite in der individuellen Förderung gerade benachteiligter Kinder und Jugendlicher und ihre möglicherweise fehlenden Kompetenzen für die spätere Berufstätigkeit verstärkt problematisiert werden und in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt sind.

Zum einen wird die Schulsozialarbeit überwiegend als Aufgabe der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII aufgefasst, wobei diese noch weitere Elemente der Jugendhilfe insbesondere der Jugendarbeit umfasst. Darüber hinaus gibt es Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen für Jugendliche mit besonderen Bedarfen – vor allem bezogen auf den Übergang in die Arbeitswelt, wie etwa Berufsorientierung oder Kompetenzfeststellung. Daneben werden von sozialpädagogischen Fachkräften eher präventiv ausgerichtete Projekte, oft auch im Rahmen der Ganztagsgestaltung angeboten.

In der Fachdiskussion wird von der Notwendigkeit der Schulsozialarbeit für alle Schulen von der Grundschule über die Förderschulen bis zur Berufsschule ausgegangen. Dabei kommt es vor allem auf ihr sozialpädagogisches Profil und Bildungsverständnis an: Sie kann jungen Menschen eigene Bildungsräume im umfassenden Sinne eröffnen. Schulsozialarbeit versteht sich als Akteur, der Schule verändert, sozialräumlich öffnet und perspektivisch mitgestaltet – auch wenn sich dies in der Praxis oft als mühsam und langwierig erweist. Eine wesentliche Voraussetzung besteht allerdings darin, die Arbeit der Träger der Jugendhilfe und der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schule besser abzusichern und gemeinsame strukturelle und fachliche Standards durchzusetzen.


Jugendwohnen

Das Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen, die primär ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt an einem neuen Wohnort auf sich allein gestellt sind und ihren Alltag gestalten (müssen). Jugendwohnheime bieten diesen jungen Menschen während der Ausbildung ein Zuhause und eine sozialpädagogische Begleitung. Dieses Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen, insbesondere auch an junge Menschen, die aus sozialen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie wohnen können, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und daher besonderer Unterstützung bedürfen, um einen Ausbildungsplatz zu finden bzw. eine Ausbildung zu bewältigen.

Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Erwartung an Mobilität einerseits und sozialpädagogischer Unterstützung andererseits steht das Jugendwohnen perspektivisch vor wachsenden Aufgaben. Dabei ist verstärk zu berücksichtigen, dass das Jugendwohnen im Rahmen der Jugendhilfe ein überörtliches/überregionales Angebot ist, sodass die kommunale Jugendhilfe aufgrund der überwiegend überörtlichen Belegung ihre Planungsaufgabe nur begrenzt wahrnehmen kann und neue Formen der überregionalen, kooperativen Jugendhilfeplanung nötig werden.


Zielgruppenspezifische und mobile Ansätze der Jugendsozialarbeit

Grundsätzlich geht es im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB VIII darum, sozialpädagogische Hilfen zu leisten, wenn dies zur Vermeidung von Benachteiligung notwendig ist. Dies kann ganz unterschiedliche Formen der Begegnung und Unterstützung umfassen – wichtig ist allerdings, dass diese nicht nur allgemein zur Verfügung gestellt werden, sondern sie die verschiedenen Zielgruppen erreichen und beteiligen. Auch schwer erreichbare junge Menschen, die z. B. durch Drogenkonsum, Gewaltbereitschaft, Lernbehinderung, materielle Notlagen etc. eher am Rande der Gesellschaft stehen, sind durch Angebote von Bildung und Beratung sowie individuelle Formen der Begleitung und Unterstützung vor Ausgrenzung zu schützen. Dies kann durch sozialpädagogische Fachkräfte auch aufsuchend, zu Fuß im Stadtteil oder mit Bussen in einer größeren Region geschehen. Häufig werden Angebote in Kooperation mit festen Jugendhäusern und im Rahmen von sozialräumlichen Konzepten umgesetzt.

Die mobilen Angebote der Jugendsozialarbeit werden im Gesetz nicht explizit genannt. Auch sie sind im Grenzbereich zwischen Jugendarbeit einerseits und Hilfen zur Erziehung/sozialer Gruppenarbeit andererseits angesiedelt. Manchmal wird dieser Begriff auch als Oberbegriff zu aufsuchenden Ansätzen und der klassischen Streetwork verstanden. Es gibt jedoch auch eigene gemeinwesenorientierte Konzepte, die direkt unter dem Namen „Mobile Jugendarbeit“ firmieren.

Neben der Entwicklung und Umsetzung von geschlechtsspezifischen bzw.

-sensiblen Angeboten für Mädchen und junge Frauen, die von Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt besonders betroffen sind, will die Jugendsozialarbeit auch zunehmend Angebote für Jungen und junge Männer machen, die als „Bildungsverlierer“ überdurchschnittlich häufig ohne Schulabschluss oder weitergehende Qualifikation bleiben.


Migration als Fachdienst- und Querschnittsaufgabe

Eine wesentliche Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind junge Zuwanderer/-innen und Migranten/-innen. An diese speziell richten sich die Jugendmigrationsdienste (JMD), ein vom Bund finanziertes, langfristiges Programm mit bundesweit rund 400 Standorten in unterschiedlicher freier Trägerschaft. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration in Bildung, Arbeit und (deutsche Mehrheits-) Gesellschaft zu unterstützen. Die überwiegende Zahl der Jugendlichen, insbesondere die neu zugewanderten unter ihnen, wird mit einem individuellen Integrationsplan im Rahmen eines Case Managements auf ihrem Weg in Beruf und Gesellschaft begleitet. Für die JMDs stellen zudem Fragen der sozialräumlichen Kooperation und der interkulturellen Öffnung einen wesentlichen Aufgabenbereich dar.

Die interkulturelle Öffnung stellt – neben dem weiteren Ausbau von Angeboten durch Migrantenorganisationen als Träger der Jugendsozialarbeit – eine ganz wesentliche Herausforderung für die Jugendsozialarbeit dar, denn junge Menschen mit Migrationshintergrund sind weit überdurchschnittlich von Armut und Scheitern im deutschen Bildungssystem betroffen, in weiterhin hohem Maße bleiben sie langfristig ohne Ausbildung und Beruf.